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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Franz Köhler, Steuerberater, Am Mühlenfeld 16, 38319 Remlingen (nachfolgend „Steuerberater“) und seinen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und Berufspflichten (insbesondere StBerG und BOStB) ausgeführt.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder daraus entstehende Folgen hinzuweisen.
(4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Angaben des Auftraggebers werden als richtig zugrunde gelegt. Offensichtliche Unrichtigkeiten werden angezeigt.
(5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht zur Vertretung vor Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen dar. Diese ist gesondert zu erteilen. Bei fehlender Abstimmung ist der Steuerberater zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.
2. Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Steuerberater ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt für alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Tatsachen und besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeiter.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist oder aufgrund von Verpflichtungen gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung notwendig wird.
(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte (insbesondere § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO) bleiben unberührt.
(4) Der Steuerberater ist insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als dies zur Bestellung eines Vertreters (§ 69 StBerG) oder zur Durchführung von Zertifizierungsaudits erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
3. Mitwirkung Dritter und Datenverarbeitung (1) Der Steuerberater ist berechtigt, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) einzusetzen. (2) Die Hinzuziehung weiterer fachkundiger Dritter (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers. (3) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragserfüllung zu verarbeiten und an Dienstleister zu übermitteln. (4) Zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten kann ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. (5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail) Risiken für die Vertraulichkeit birgt und stimmt deren Nutzung zu.
4. Mängelbeseitigung (1) Bei Mängeln ist dem Steuerberater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. (2) Offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) können jederzeit berichtigt werden. (3) Sonstige Mängel dürfen gegenüber Dritten nur mit Einwilligung berichtigt werden, es sei denn, berechtigte Interessen überwiegen.
5. Haftung (1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen wird für einfache Fahrlässigkeit auf 1.000.000 € je Schadensfall begrenzt. (2) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (3) Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit, auch bei Erweiterung des Auftrags. (4) Für mündliche Auskünfte wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich Auskünfte in Textform. (5) Schadensersatzansprüche verjähren 18 Monate nach Kenntnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach Entstehung.
6. Pflichten des Auftraggebers; Mitwirkung (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat alle erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. (2) Er hat alle relevanten Informationen mitzuteilen und Rücksprache zu halten. (3) Er hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters beeinträchtigt. (4) Arbeitsergebnisse dürfen nur mit Zustimmung weitergegeben werden. (5) Bei fehlender Mitwirkung oder Annahmeverzug kann der Steuerberater den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.
7. Urheberrechtsschutz Die Arbeitsergebnisse des Steuerberaters sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe ist nur mit Zustimmung zulässig.
8. Vergütung, Rechnungsstellung und Vorschuss (1) Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), sofern nichts anderes vereinbart wurde. (2) Rechnungen erfolgen in Textform. (3) Für nicht geregelte Leistungen gilt die übliche Vergütung. (4) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Forderungen zulässig. (5) Vorschüsse können verlangt werden. (6) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
9. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet durch Erfüllung, Ablauf oder Kündigung. (2) Kündigungen erfolgen in Textform. (3) Nach Vertragsende sind Unterlagen zurückzugeben. (4) Bei vorzeitiger Beendigung erfolgt die Abrechnung nach gesetzlichen Vorschriften.
10. Zurückbehaltungsrecht Der Steuerberater kann Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten.
11. Gerichtsstand und Recht (1) Es gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand ist der Sitz der Kanzlei, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
12. Streitbeilegung Der Steuerberater ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Steuerberatung Köhler Am Mühlenfeld 16 38319 Remlingen
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